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   BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13   

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https://dejure.org/2014,2359
BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13 (https://dejure.org/2014,2359)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13 (https://dejure.org/2014,2359)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 (https://dejure.org/2014,2359)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 114 Abs 2 S 4 BNotO
    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewichtung der Eignungs- und Leistungsmerkmale von Bewerbern um eine Notarstelle unter Berücksichtigung des § 114 Abs 2 S 4 BNotO - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung bereits unzulässig - zudem unzureichende ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Rechtswegeerschöpfung für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewichtung der Eignungs- und Leistungsmerkmale von Bewerbern um eine Notarstelle unter Berücksichtigung des § 114 Abs 2 S 4 BNotO - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung bereits unzulässig - zudem unzureichende ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Rechtswegeerschöpfung für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 47869
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13
    Wird die Berufung - wie vorliegend - durch das Oberlandesgericht nicht zugelassen, muss der Beschwerdeführer nicht nur regelmäßig die Zulassung der Berufung durch den Bundesgerichtshof beantragen (vgl. für die Nichtzulassung der Revision BVerfGE 16, 1 ), sondern dies auch ausreichend begründen (vgl. BVerfGE 83, 216 ).

    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtlich Relevantes aus den der Verfassungsbeschwerde beigefügten Schriftsätzen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Baden-Württembergischen

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13
    Die Behauptung der Beschwerdeführerin, das beklagte Landesjustizministerium habe den Grundsatz der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 GG vollständig verkannt und stattdessen einen schematischen Regelvorrang der im Staatsdienst gezeigten Leistungen bei praktisch vollständiger Nichtberücksichtigung ihrer freiberuflich erbrachten Leistungen angenommen, ist mit Blick auf die ausführliche Begründung der Auswahlentscheidung widerlegt (zur Unzulässigkeit eines solchen Regelvorrangs vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris).

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift bestreitet selbst die Beschwerdeführerin nicht (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13
    Dass der Beklagte die Eignungs- und Leistungsmerkmale im Rahmen seiner Auswahlentscheidung nach eigenem Ermessen (und unter Berücksichtigung des § 114 Abs. 2 Satz 4 BNotO) gewichtet hat, ist im Grundsatz von dem ihm gemäß Art. 33 Abs. 2 GG eröffneten Beurteilungsspielraum gedeckt (vgl. BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13
    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13
    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13
    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtlich Relevantes aus den der Verfassungsbeschwerde beigefügten Schriftsätzen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13
    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13
    Wird die Berufung - wie vorliegend - durch das Oberlandesgericht nicht zugelassen, muss der Beschwerdeführer nicht nur regelmäßig die Zulassung der Berufung durch den Bundesgerichtshof beantragen (vgl. für die Nichtzulassung der Revision BVerfGE 16, 1 ), sondern dies auch ausreichend begründen (vgl. BVerfGE 83, 216 ).
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00

    Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gem GG Art 19 Abs 4 bei

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13
    Die Darlegung, dass und in welcher Weise dem Subsidiaritätsgrundsatz genügt wurde, gehört zum notwendigen Vortrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770 f.).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Dabei steht es im Ermessen des Dienstherrn, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens ist es daher Sache des Dienstherrn, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Art. 33 Abs. 2 GG gibt die Gewichtung einzelner Merkmale nicht vor; sie ist Sache des Dienstherrn (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 - juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 32).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 13.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens ist es daher Sache des Dienstherrn, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens ist es daher Sache des Dienstherrn festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen zumessen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 - juris Rn. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 2 A 10197/19

    Beamtenrecht: Unterbliebene Beteiligung eines Personalratsmitglieds an einem

    Dabei steht es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Ermessen des Dienstherrn, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, BVerfGK 12, 106 [108] und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 -, juris Rn. 15).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Denn zum notwendigen Vortrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren gehört auch die Darlegung, dass und in welcher Weise dem Subsidiaritätsgrundsatz genügt wurde (vgl. BVerfG NJW 2001, 3770; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 -, juris Rn. 11).
  • OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19

    Einzelfall einer aufgrund der erstellten anlassbezogenen Beurteilungen nicht

    Die diesbezügliche, auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 4.8.2000 - 1 W 6/00 -(soweit ersichtlich nicht veröffentlicht) Bezug nehmende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, die ihren Ursprung im Übrigen in fallbezogen nicht gegebenen Massenbeurteilungen bei der saarländischen Polizei hatte, sieht der Senat mit Rücksicht auf die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Senats und anderer Obergerichte zur Notwendigkeit der Ausschöpfung der für die Auswahlentscheidung in erster Linie maßgeblichen aktuellen dienstlichen Beurteilungen jedenfalls in Fällen, in denen der Dienstherr den Einzelmerkmalen - wie regelmäßig geboten(Vgl. von der Weiden, ThürVBl. 2018, 282, unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5.9.2007 - 2 BvR 1855/07 -, BVerfGK 12, 106, und vom 17.1.2014 - 1 BvR 3544/13 -, juris sowie BVerwG, Urteil vom 21.3.2007 - 2 C 2.06 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27) und vorliegend geschehen - unterschiedliches Gewicht beimisst, als überholt an.(Vgl. Beschluss des Senats vom 18.10.2917 - 1 B 563/17 -, juris, Rdnrn. 24 ff.) Die von der Antragsgegnerin zitierte, speziell auf die Beurteilung von Soldatinnen und Soldaten nach der ZDv 20/6 zugeschnittene Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 29.1.2013 - 1 WB 60.11 -, juris) ändert hieran nichts.
  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22

    Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung

    Im Rahmen des ihm zustehenden Spielraums ist es daher Sache des Dienstherrn festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt über die formelle Rechtswegerschöpfung (§ 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG) hinaus von einem Beschwerdeführer, alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (s. Beschluss vom 1. Juli 2014, a. a. O., Rn. 10; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de, Rn. 11 m. w. N., und vom 10. November 2015 - 1 BvR 2054/15 - Rn. 10; st. Rspr.).

    Nichts Weitergehendes ist daher durch den Verfassungsgerichtshof zu prüfen (siehe zum Prüfungsprogramm: Beschluss vom 1. Juli 2014, a. a. O., Rn. 10; s. zum Bundesrecht nur: BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2012 - 1 BvR 2953/08 u. a. - Rn. 20 m. w. N., vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 -, Rn. 11 m. w. N., und vom 10. November 2015, a. a. O., Rn. 10) und von einem Beschwerdeführer darzulegen.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 5.15

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 18.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 6 BV 14.1885

    Begründung von Einzelbewertungen und Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 28.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 15.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 2 K 729/16

    Beamter; dienstliche Beurteilung; Begründungserfordernis bei erheblicher

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 7.15

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 6.15

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 12.15

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 6 CE 20.1191

    Übernahme von Tarifbeschäftigten in das Beamtenverhältnis

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 5 ME 20/23

    Anlassbeurteilung; arithmetische Berechnung; Arithmetisierung; Gleichgewichtung

  • VGH Bayern, 10.08.2016 - 6 ZB 16.656

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung - Rüge der Voreingenommenheit des

  • VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 K 1254/13

    Erteilung einer Beurteilung

  • VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21

    Dienstliche Regelbeurteilung: Zulässigkeit einer Gleichgewichtung von

  • VG München, 05.10.2017 - M 21 E 17.2293

    Fehlerhafte Auswahlentscheidung aufgrund unzureichender Beurteilungen

  • VG Karlsruhe, 30.03.2017 - 2 K 4651/16

    Vergleich von Beamtenbeurteilungen

  • VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18

    Beurteilung

  • VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15

    Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13

  • VG Frankfurt/Oder, 20.11.2017 - 2 K 42/16

    Anforderung an dienstliche Beurteilung

  • VG München, 05.10.2017 - M 21 E 17.2292

    Erfolgreicher Antrag auf eine einstweilige Anordnung betreffend

  • VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15

    Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13

  • VG Bayreuth, 09.06.2020 - B 5 K 18.1113

    Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung wegen Begründungsmangel - dienstliche

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